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Hanstein·Löbbecke wurde 1996 gegründet. Die Sozietät befindet sich in Berlins
Mitte und besteht aus den Rechtsanwälten Dr. Rudolf von Hanstein und Friedrich
von Löbbecke. Herr Dr. von Hanstein ist auch Notar. Beide Partner erwarben vor
der Gründung ihrer Sozietät Erfahrung in größeren, überregional und
international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien. Sie lernten sich 1993 während
ihrer Tätigkeit für eine englische Kanzlei mit Standort in Berlin kennen und
entschlossen sich einige Jahre später, ihre Erfahrungen in eine gemeinsame
Sozietät einzubringen.
Die anwaltliche Tätigkeit der Partner ist geprägt durch persönlichen Einsatz und
unmittelbaren Kontakt zum Mandanten. Wir sind überzeugt, dass die sorgfältige
Analyse der Sach- und Rechtsfragen entscheidend ist für den Erfolg unserer
Mandanten. Bei komplexen Problemen bildet diese Analyse den Rahmen für die
wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die wir zusammen mit unseren Mandaten
anstreben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung führen wir sachlich und
engagiert; zu einem Prozess raten wir aber nur, wenn er wirklich unvermeidbar
ist.
Wichtig ist uns Kontinuität und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir legen
Wert auf eine langfristige Verbindung zu unseren Mandanten. Die gemeinsame
Erfahrung schafft Vertrauen und Verständnis für individuelle Vorgaben,
Interessen und Wünsche. Dieses Verständnis spart Zeit und macht die Beratung
besonders effizient."
[Text zitiert von der Website]
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